Spendenbescheinigung
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind nach § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Ausstellung von Spendenbescheinigungen
Spenden über 300 Euro müssen über Spendenbescheinigung nachgewiesen werden, hierfür stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Spenden bis zu 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation können ohne amtliche Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) mit der Buchungsbestätigung und einem vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV) beim Finanzamt eingereicht werden.
Aus der Buchungsbestätigung müssen folgende Merkmale ersichtlich sein:
- Name
- Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und Empfängers
- Betrag
- Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung
Bei einer Banküberweisung müssen die oben genannten Merkmale auf dem Ausdruck bzw. Kontoauszug enthalten sein.
Bei Spenden über PayPal genügt als Buchungsbestätigung ein Kontoauszug des PayPal-Kontos und ein Ausdruck über die Transaktionsdetails der Spende. Auf dem Kontoauszug müssen der Kontoinhaber und dessen E-Mail-Adresse ersichtlich sein.
Unseren vereinfachten Spendennachweis können Sie hier herunterladen: